vorstehenden Coracoid-Knochenblockes, vgl. E. 3.2.2.) und bei der Beurteilung durch den rheumatologischen Gutachter (VB M76 S. 29). Sie ist folglich ebenso mit der Schulter-Arm-Problematik erfasst. 5.2.3. Mit Blick auf die psychiatrische Begutachtung bringt die Beschwerdeführerin vor, es sei nicht nachvollziehbar, dass das Vorliegen einer Depression verneint werde. Sie nehme das Antidepressivum Duloxetin in einer höheren Dosierung (90 mg) als in derjenigen, die bei einer rein schmerzbedingten Einnahme üblich sei (60 mg).