Die EFL und das beobachtete Spontanverhalten hätten eine Selbstlimitierung mit Inkonsistenzen bei den Belastbarkeitstests gezeigt. Das Schmerzverhalten an sich könne als kohärent beurteilt werden. Es ergäben sich auch gewisse Diskrepanzen hinsichtlich der tatsächlichen geschilderten Alltagsbelastung, welche trotz zusätzlichen Gesundheitsproblemen auf höherem Niveau anzusiedeln sei (VB M76 S. 29). Für die seit längerer Zeit ausgeübte Tätigkeit als selbständige Anwältin/