Im Februar 2005 war das Gelenk ("recht gut") rehabilitiert mit diesbezüglich vollständiger Arbeitsfähigkeit. Im Vordergrund stand damals die Rücken- und Ileosacral-Symptomatik (Bericht von Dr. med. D., Facharzt für Chirurgie, Q., vom 8. Februar 2005, VB M12). Diese wurde vom Vertrauensarzt der B. ebenfalls als unfallbedingt eingestuft, denn die Beschwerdeführerin habe am 21. November 2003 mit dem Gesäss und Rücken auf dem Boden aufgeschlagen (Schilderung des Unfallhergangs im Schreiben der Beschwerdeführerin vom 19. Juni 2005 [VB A35], Stellungnahme des Vertrauensarztes vom 29. August 2005 [VB M21.1: Verschlim- -5-