3. Es sei der Medianwert Salarium des Bundes bei der Berechnung der Rente anzuwenden und die Berechnung basierend auf einem möglichen erzielbaren Einkommen von rund CHF 128'700.-- mit einem Pensum von 100 % durchzuführen. Die Rente sei ein Jahr vor dem Rentenbeginn, mithin per 01.07.2020 (ohne Corona bedingte Einbussen) auszurichten [sic]. 4. Es sei eine Dauerphysio- und Phsychotherapie [sic] zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, unter Kostenübernahme durch die Solida Versicherung anzuordnen.