In der Folge veranlasste die B. zusammen mit der Beschwerdegegnerin eine polydisziplinäre Begutachtung inklusive einer Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) der Beschwerdeführerin bei dem C., welches das Gutachten am 11. Juli 2019 erstattete. Mit Verfügung vom 24. Juni 2021 hielt die Beschwerdegegnerin gestützt auf das C.-Gutachten fest, der medizinische Endzustand sei per 1. Juli 2021 erreicht. Die Taggeldleistungen und Heilbehandlungskosten würden per 30. Juni 2021 eingestellt. Es bestehe ein Invaliditätsgrad von 20 %, der zu einer monatlichen Invalidenrente von Fr. 604.00 führe.