Am 28. Februar 2014 teilte die Beschwerdeführerin der B. mit, im Zusammenhang mit dem Unfallereignis vom 21. November 2003 stehe eine Operation an. Die B. bestätigte am 26. März 2014 die Leistungsübernahme für die Heilbehandlung und Taggelder für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Es folgten drei Operationen der rechten Schulter. Zuletzt wurde am 6. Juni 2017 ein Schulterprothesenwechsel vorgenommen. In der Folge veranlasste die B. zusammen mit der Beschwerdegegnerin eine polydisziplinäre Begutachtung inklusive einer Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) der Beschwerdeführerin bei dem C., welches das Gutachten am 11. Juli 2019 erstattete.