7.3. Bei diesem Verfahrensausgang erweist sich das von der Beschwerdeführerin gestellte Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege als gegenstandslos. Das Versicherungsgericht erkennt: - 13 - 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 29. März 2022 insofern abgeändert, als der Beschwerdegegner der Beschwerdeführerin die Bescheinigung "PD U2" mit Ausreisedatum vom 15. August 2020 auszustellen und anschliessend – bei Erfüllen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen – den Leistungsexport zu gewähren hat. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.