1. 1.1. Die Beschwerdeführerin wurde 1984 geboren und ist deutsche Staatsangehörige. Sie war zuletzt vom 17. Juli 2017 bis am 31. März 2020 als Tank- stellenshop-Leiterin in einer Schweizer Raststätte angestellt und verfügte über die Niederlassungsbewilligung (Kat. C). Am 1. Juni 2020 meldete sie sich bei dem für sie zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zur Arbeitsvermittlung an und stellte bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau Antrag auf Arbeitslosenentschädigung ab dem 1. Juni 2020.