Einschätzungen divergierende Ansicht begründete sie denn auch nicht weiter, obwohl dieser konkret ausgeführt hatte, dass von einer Therapiedauer von einem Jahr bis maximal drei Jahren auszugehen sei und eine positive Prognose vorliege (VB 21 S. 4). Diesbezüglich ist überdies darauf hinzuweisen, dass rechtsprechungsgemäss bei Kindern die Prognose nicht ausschliesslich im Sinne des Erfordernisses einer absoluten, restlosen Heilung verstanden werden darf. Vielmehr ist einer allfälligen besonderen Schadensneigung des jeweiligen Entwicklungsstadiums Rechnung zu tragen.