Mit den Details der Situation, der vorgesehenen Behandlungen und deren Zweck habe sich Dr. med. C. in keinem ihrer Berichte auch nur ansatzweise auseinandergesetzt. Insofern werde aus deren Ausführungen nicht klar, weshalb entgegen der Auffassung von Dr. med. F. nicht von einer konkreten und prognostisch abschätzbaren Eingliederungswirksamkeit der therapeutischen Vorkehr ausgegangen werden könne. Insgesamt sei gestützt auf die Berichterstattung von Dr. med. F. erstellt, dass mit der beantragten medizinischen Massnahme eine therapeutische Vorkehr getroffen werden solle, die unmittelbar und mit guter Prognose der Eingliederung in das Erwerbsleben diene (vgl. Beschwerde S. 6).