4.4. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, die vorgesehene Psychotherapie gehe nicht ausschliesslich die Asperger-Symptomatik, sondern das gesamte Störungsbild an, zu welchem auch die Symptome der einfachen Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung gehören würden. Bei der aufgeführten Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung handle es sich demnach nicht um einen Nebenbefund, der die Aktivitätserwartung trotz der medizinischen Massnahme wesentlich herabzusetzen vermöge (vgl. Beschwerde S. 5). Die RAD-Ärztin Dr. med. C. habe zudem den Ausführungen von Dr. med.