Die Tatsache sei jedoch zu relativieren, da nahezu jede psychologische / psychiatrische Behandlung von Jugendlichen / jungen Erwachsenen letztendlich den schulischen / beruflichen Prozess tangiere und dementsprechend beeinflusse. Ein weiteres Kriterium besage, dass keine schwerwiegenden Nebendiagnosen vorhanden sein dürften. Bei der Beschwerdeführerin sei jedoch als Nebendiagnose "die F90.0" aufgeführt. Die Prognose müsse günstig und die Behandlungsdauer absehbar sein. Eine positive Prognose werde vom Behandler benannt. Erfahrungsmässig könne dem nicht ohne Weiteres zugestimmt werden.