Die beantragte Massnahme könne die Erwerbsfähigkeit dauernd und wesentlich verbessern. Im Rahmen der Psychotherapie könnten die Sozialkompetenzen, die im Rahmen des Asperger-Syndroms der Beschwerdeführerin auftreten würden, gefördert werden, so dass eine verbesserte Emotionsregulation, Perspektivenübernahme, Konflikt- und Teamfähigkeit erreicht werden könnten. Die minimale Therapiedauer sei ein Jahr und die maximale Therapiedauer drei Jahre bei einer Einheit pro Woche mit zusätzlichen Sitzungen für Kriseninterventionen und Sitzungen im Familien- oder systemischen Setting bei Bedarf. Es liege eine positive Prognose vor.