Das übergeordnete Therapieziel sei die Verbesserung der Sozialkompetenzen sowie der Selbststrukturierung. Die Verfolgung dieser Therapieziele solle die Beschwerdeführerin darin unterstützen, sich auf Vorstellungsgespräche und Schnuppertage vorzubereiten. Es sei wichtig, dass sie die sozialen Aspekte dieser Situationen verstehe und Techniken erlerne, mit denen sie diese neuen, anspruchsvollen Situationen navigieren könne, ohne dass es zu einer Reizüberflutung komme. Die beantragte Massnahme könne die Erwerbsfähigkeit dauernd und wesentlich verbessern.