4.2.2. Dr. med. F. diagnostizierte in seinem Bericht vom 20. April 2021 für die Durchführung der ambulanten Psychotherapie ein Asperger Syndrom (F84.5) und als "die Erwerbsfähigkeit/die Eingliederung in den Aufgabenbereich beeinträchtigen[den]" Nebenbefund bzw. als Komorbidität eine einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (F90.0). Die ambulante Psychotherapie sei klar auf die Eingliederung ins Erwerbsleben ausgerichtet. Die Beschwerdeführerin habe aufgrund ihres Asperger-Syndroms häufig Schwierigkeiten, in sozialen Situationen adäquat zu reagieren und zu handeln.