Am 20. April 2020 führte med. pract. D. zuhanden der Beschwerdegegnerin aus, aufgrund der belasteten familiären Situation sei die Prognose schwierig. Aufgrund der Intelligenz könne die Beschwerdeführerin die Schule normal abschliessen. Allerdings sei mit Eintritt in die Pubertät mit grösseren Schwierigkeiten zu rechnen. Seit 2014 fänden regelmässige Gespräche, Einzeltherapien und Familiengespräche statt. Allerdings würden die Einzelgespräche mit der Beschwerdeführerin derzeit nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, da sie das Erlernte noch nicht auf den Alltag übertragen könne (VB 6 S. 4 f.).