1. 1.1. Die 2008 geborene Beschwerdeführerin wurde am 26. November 2019 von ihren Eltern wegen Autismus mit Asperger-Ausprägung und ADS bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (medizinische Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen medizinischer Art und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin betreffend medizinische Massnahmen mit Verfügung vom 4. März 2021 ab.