Dieses aufrechterhaltene Interesse an der Lebensgestaltung spreche gegen ein depressives Denken und Wahrnehmen der eigenen Situation. Somit würden keine Hinweise auf ein eigenständiges Krankheitsbild aus dem depressiven Formenkreis bestehen. Objektiv seien die Kriterien einer depressiven Episode "derzeit also nicht erfüllt" (VB 120.2 S. 68). Vor der körperlichen Problematik sei die Beschwerdeführerin psychisch gesund gewesen. Diese Perspektive habe keinen eigenen Krankheitswert und sollte daher nicht als depressives Denken interpretiert werden (VB 120.2 S. 69). Seit der letzten Begutachtung habe sich aus psychiatrischer Sicht objektiv nichts Wesentliches verändert.