In der daraufhin eingeholten Stellungnahme vom 30. Juni 2020 hielt der psychiatrische medexperts-Gutachter hinsichtlich des Berichts der Klinik C. vom 14. April 2020 fest, um herauszufinden, ob es sich bei der darin beschriebenen Verschlechterung des Gesundheitszustandes um ein reaktives und vorübergehendes Geschehen gehandelt habe und ob die Be- -5-