9C_768/2018 vom 21. Februar 2019 E. 5.2.1). Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Gehörsgewährung zur Begutachtung noch nicht anwaltlich vertreten war (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_445/2016 vom 7. Februar 2017, E. 5.2; VB 132 f.).