2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 1. Juni 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese verzichtete mit Eingabe vom 14. Juni 2022 auf eine Stellungnahme. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 22. März 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 138) zu Recht abgewiesen hat.