Im Gegensatz zur dreijährigen Ausbildung "Detailhandelsfachfrau EFZ" (vgl. Art. 1 Abs. 1 lit. a-e [insb. lit. c sowie lit. d] der Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis [EFZ] vom 18. Mai 2021 [Stand am 1. Januar 2022]; SR 412.101.220.03) sind die Tätigkeiten einer "Detailhandelsassistentin EBA" mehrheitlich nicht selbständig, sondern - 12 -