Auch bei der Parallelisierung ist – analog zu Art. 25 Abs. 3 IVV – grundsätzlich die Tabelle TA1_tirage_skill_level (Monatlicher Bruttolohn nach Wirtschaftszweigen, Kompetenzniveau und Geschlecht, Privater Sektor) zu verwenden. Es sind dabei der anwendbare Wirtschaftszweig und das anwendbare Kompetenzniveau festzulegen, ausserdem sind gemäss den allgemeinen Regeln die altersunabhängigen und geschlechtsspezifischen Werte beizuziehen (vgl. Erläuternder Bericht [nach Vernehmlassung] zu den Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung [Weiterentwicklung der IV], S. 49).