Diese sogenannte Parallelisierung bedeutet, dass wirtschaftliche Faktoren, die das Einkommen der versicherten Person bereits vor dem Eintritt des Gesundheitsschadens negativ beeinflussten (hierzu gehören bspw. ein regional tiefes Lohnniveau, der Aufenthaltsstatus, die Nationalität, fehlende Sprachkenntnisse, fehlende Ausbildung oder das Alter), bei der Festlegung der Vergleichseinkommen korrigierend berücksichtigt werden. Damit wird dem Grundsatz entsprochen, wonach invaliditätsfremde Faktoren entweder überhaupt nicht oder dann bei beiden Vergleichseinkommen gleichmässig berücksichtigt werden müssen. Auch bei der Parallelisierung ist – analog zu Art.