4.2.2. Dr. med. D., Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychothera- pie, sowie lic. phil. von E., Fachpsychologin, Integrierte Psychiatrie F., kamen in ihrem Bericht vom 4. September 2020 zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin sich beruflich neu orientieren müsse und in einem geordneten und durch viel Struktur geprägten Arbeitsumfeld mit direktem Kontakt zu nur wenigen "sachbezogenen" Personen aus fachpsychiatrischer und - psychologischer Sicht in einem Pensum von "mindestens" 80 % arbeitsfähig sei (vgl. VB 111 S. 4). Diese Einschätzung lässt sich ohne weiteres vereinbaren mit derjenigen von RAD-Arzt Dr. med.