Sie erreichte bei Abschluss der Integrationsmassnahme eine Präsenzzeit von max. 6 Stunden pro Tag und die Eingliederungsfachpersonen schätzten ihre Leistungsfähigkeit bezogen auf den ersten Arbeitsmarkt auf ca. 40-50 % ein (vgl. VB 96 S. 2). Rechtsprechungsgemäss kommt indessen den Erkenntnissen von Eingliederungsfachpersonen im Rahmen von beruflichen Abklärungen bezüglich der Beurteilung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit nur beschränkte Aussagekraft zu, denn sie beruhen in der Regel nicht auf vertieften medizinischen Untersuchungen, sondern auf berufspraktischen Beobachtungen, welche in erster Linie die von ihnen erhobene, subjektive Ar-