Es habe sich gezeigt, dass sie unter dem Einfluss eines steten Kontaktes mit anderen Menschen (sowohl Kunden als auch Mitarbeitenden) psychisch dekompensiere, da sie starke Ängste davor habe, nicht zu genügen, kritisiert und übergangen zu werden. Die Beschwerdeführerin sei auf ein geordnetes und durch viel Struktur geprägtes Arbeitsumfeld angewiesen mit direktem Kontakt "nur zu wenigen, sachbezogenen Personen" (vgl. VB 122). In einer angepassten Tätigkeit "im KV-Bereich" sei derzeit von einer Arbeitsfähigkeit von 80 % auszugehen, welche nach Anpassung an den neuen Arbeitsplatz innerhalb eines halben Jahres auf ein 100 %- Pensum gesteigert werden könne (vgl. VB 115 S. 2).