Der Beschwerdeführerin sei für das vorliegende Verfahren die umfassende unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die unterzeichnende Rechtsanwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin zu bestellen." -3- 2.2. Mit Verfügung vom 26. April 2022 bewilligte der Instruktionsrichter der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte lic. iur. Barbara Lind, Rechtsanwältin, Frick, zu ihrer unentgeltlichen Vertreterin. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 5. Mai 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: