3. Die Kosten für das Gerichtsgutachten von PD Dr. med. B._____ vom 11. Juni 2024 in der Höhe von Fr. 15'000.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 4. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 2'750.00 sowie die Reisekosten in der Höhe von Fr. 88.30 zu bezahlen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten