5. 5.1. Nach dem Dargelegten ist der Einspracheentscheid vom 5. Februar 2021 in Gutheissung der Beschwerde aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, auch über den 31. Oktober 2019 hinaus die entsprechenden Versicherungsleistungen in Form von Taggeld und der Übernahme der Kosten der Heilbehandlung im Zusammenhang mit dem Unfall vom 23. August 2019 zu erbringen. 5.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG).