rung mit der Operation zu erreichen gewesen sei. Es habe zudem über den 31. Oktober 2019 hinaus noch eine zumindest teilweise durch den Unfall vom 23. August 2019 bedingte Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers bestanden, da die Bursitis habe operiert werden müssen und diese Operation wiederum Folgeeingriffe nach sich gezogen habe (Gutachten von PD Dr. med. B._____ vom 11. Juni 2024 S. 17).