2.3. Das Versicherungsgericht wies mit Urteil VBE.2021.139 vom 22. Juli 2021 die Beschwerde ab. Das Bundesgericht hob in teilweiser Gutheissung der dagegen erhobenen Beschwerde mit Urteil 8C_605/2021 vom 30. März 2022 das Urteil des Versicherungsgerichts auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurück. 3. 3.1. Am 14. September 2022 fand vor dem Versicherungsgericht eine Beweisverhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung statt. -3-