sie die medizinischen Akten in somatischer und psychiatrischer Hinsicht zu vervollständigen, indem sie die Berichte der behandelnden Ärzte seit der letzten Beurteilung einholt. Danach sind diese dem RAD vorzulegen und eine erneute Abklärung an Ort und Stelle vorzunehmen. Im neu zu erstellenden Abklärungsbericht sind die Ausführungen des Vermieters und dessen Partnerin, die den Beschwerdeführer unterstützen, zu berücksichtigen und divergierende Meinungen aufzuzeigen (vgl. E. 3.2.2.).