"1. Die Verfügung vom 1. Dezember 2021 sei aufzuheben und es seien dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 1. Dezember 2021 aufzuheben und die Sache zu weiteren Abklärungen und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten." Zudem stellte der Beschwerdeführer folgendes Gesuch: