Am 4. Oktober 2011 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Bezug einer Rente an. Am 28. Juli 2016 wies die Beschwerdegegnerin das Rentengesuch wiederum verfügungsweise ab, was letztinstanzlich vom Bundesgericht mit Urteil 8C_170/2017 vom 13. Oktober 2017 bestätigt wurde.