Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG allgemein; Hilflosenentschädigung (Verfügung vom 1. Dezember 2021) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1963 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 29. September 2004 wegen Fibromyalgie und Nackenschmerzen bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zum Leistungsbezug an. Mit Verfügung vom 17. Juli 2008 wies die Beschwerdegegnerin das Rentengesuch ab. Die Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.