4.2. Das Bundesgericht stufte unter anderem das Verschulden eines LKW-Fah- rers, bei welchem aufgrund übermässigen Alkoholkonsums ausserhalb der Arbeitszeit ein Sicherungsentzug seines Führerausweises erfolgte und dem daraufhin gekündigt wurde, sowie dasjenige eines weiteren LKW-Fah- rers, welchem infolge Führerausweisentzugs aufgrund von Trunkenheit am Steuer gekündigt wurde, als schwer ein (vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_751/2015 vom 9. Februar 2016; Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts C 221/01 vom 7. November 2001; vgl. ferner Urteil des Bundesgerichts 4A_625/2016 vom 9. März 2017 E. 6.3 mit Hinweisen).