Beanstandungen in beruflicher Hinsicht müssen nicht vorgelegen haben. Zudem werden von einem Chauffeur von Berufs wegen eine besonders hohe Sorgfaltspflicht und überdurchschnittliche Kenntnisse des Strassenverkehrsrechts verlangt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_751/2015 vom 9. Februar 2016 E. 7.1; Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts C 221/01 vom 7. November 2001 E. 2c).