beiten und kein Besteigen von Leitern. Ansonsten würden keine anderen Einschränkungen bestehen, insbesondere nicht zeitlicher Natur (VB 127 S. 6). Die schmerzhafte Funktionsstörung des linken Schultergelenks bei leichter beginnender Omarthrose stelle eine Integritätseinbusse von 15 % dar (VB 128 S. 1).