auf das Leistungsbegehren nicht eingetreten werde. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin einen Bericht von Dr. med. B., Facharzt für Allgemeine Medizin, Ehrendingen, vom 21. April 2021 ein. Nach vorgängiger Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer in der Folge mit Vorbescheid vom 30. November 2021 das Nichteintreten auf die Neuanmeldung in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer am 18. Dezember 2021 Einwände erhoben hatte, legte er am 10. Januar 2022 ergänzend einen Bericht von Oberarzt med. pract. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrische Dienste X. (PD X.), vom 7. Januar 2022 ins Recht. Die