Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend AVIG (Einspracheentscheid vom 17. März 2022) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 2. August 2021 zur Arbeitsvermittlung an und beantragte per 1. September 2021 Arbeitslosenentschädigung. Mit Verfügung vom 4. Januar 2022 anerkannte die Beschwerdegegnerin einen Anspruch des Beschwerdeführers auf höchstens 260 Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 17. März 2022 ab.