Im Übrigen haben ihn diese Faktoren nicht daran gehindert, die an ihn gestellten Anforderungen während vieler Jahre im Rahmen seiner Tätigkeit als ungelernter Schaler zu erfüllen, bis er am 4. Juli 2018 einen Arbeitsunfall erlitt (VB 33.88 und 35 S. 2, Beschwerde S. 4).