Zystoskopisch bestand kein Hinweis auf eine Harnblasenmalignität, die Übersichtszystoskopie fiel unauffällig aus. Auffällig war eine Druckdolenz der distalen Rippen beidseits sowie der Symphyse, wobei sich dieser Befund auf die subjektiven Angaben des Beschwerdeführers stützt.