Berichte, die sich über diesen Zeitraum aussprechen, sind - auch wenn sie erst nach dem Verfügungserlass datieren - zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 9C_721/2019 vom 27. Mai 2020 E. 2.3 mit Hinweis). Für die im Bericht vom 6. April 2022 aufgeführten, rechtsbetonten Unterbauchschmerzen unklarer Genese lasse sich keine eindeutige urologische Ursache der Beschwerden eruieren (Seite 2 a.a.O.). Der Harntrakt stellte sich sonografisch unauffällig dar. Zystoskopisch bestand kein Hinweis auf eine Harnblasenmalignität, die Übersichtszystoskopie fiel unauffällig aus.