4.2. Soweit sich der Beschwerdeführer bei seinen Vorbringen auf die neu eingereichten medizinischen Berichte stützt, erhellt nicht, was er aus diesen zu seinen Gunsten ableiten möchte. Der Bericht seines Hausarztes, Dr. med. C., Praktischer Arzt, enthält keine Angaben, welche den Gutachtern nicht bekannt waren (vgl. u.a. VB 70.2 S. 4, 8 und 10). Auf die Frage, wie sich der Zustand der beiden Schultern vom letzten Jahr zu diesem Jahr verändert habe, führte Dr. med. C. aus, dass keine Veränderung vorliege und von einem subjektiven Schmerzzustand auszugehen sei.