2.4. Mit Verfügung vom 2. Mai 2022 bewilligte die Instruktionsrichterin dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte lic. iur. Carmen Emmenegger, Rechtsanwältin, Baden, zu dessen unentgeltlichen Vertreterin. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 9. März 2022 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers zu Recht verneint hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 80).