1.2. Am 30. September 2020 meldete sich der Beschwerdeführer aufgrund von Beschwerden am Arm, Hals und im Nackenbereich sowie psychischen Beschwerden erneut zum Leistungsbezug (Berufliche Integration/Rente) bei der Beschwerdegegnerin an. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und Erstattung eines polydisziplinären Gutachtens durch die Neurologie B. (allgemeininternistische, orthopädische, psychiatrische Expertise vom 29. September 2021) verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 9. März 2022 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers wie vorbeschieden.