Eine Unterbringung in einer Einrichtung ist eine Einweisung durch Dritte, die nicht aus eigenem Willen erfolgt. Eine Begründung des Wohnsitzes am Ort der Einrichtung ist unter diesen Umständen regelmässig ausgeschlossen. Eine andere Sichtweise ist einzunehmen, wenn sich eine urteilsfähige volljährige Person aus freien Stücken, d.h. freiwillig und selbstbestimmt zu einem Aufenthalt in einer Einrichtung mit unbeschränkter Dauer entschliesst und überdies die Einrichtung und den Aufenthaltsort frei wählt.