Dies steht im Einklang mit der Beurteilung des Radiologen Dr. med. G., der im Bericht vom 11. März 2020 betreffend die MRI-Untersuchung vom selben Tag darauf hinwies, dass der Befund "fast analog zur letzten MR vom 7.8.19" sei (VB 91). Dies wurde auch von med. pract. I. und Dr. med. J. nicht in Abrede gestellt. Im Gegenteil führten diese in ihrem Bericht vom 29. Oktober 2020 selbst aus, die Beschwerdeführerin habe immer wieder über Sehnenscheidenentzündungen berichtet und es sei bereits 2019 bildmorphologisch eine Tendovaginitis stenosans nachgewiesen worden (VB 166).