In dem Bericht fänden sich indes keine verbindlichen Angaben dafür, dass es aufgrund des Ereignisses vom 20. Februar 2020 zu richtunggebenden strukturellen Veränderungen der vorbestehenden Tendovaginitiden im Bereich des rechten Handgelenkes gekommen sei. Sodann sei ausgeführt worden, es müsse offen gelassen werden, wie sich die Problematik der Tendovaginitiden ohne das geltend gemachte Ereignis aus eigener Dynamik weiterentwickelt hätte. Dies unterstreiche zusätzlich, dass keine durch das fragliche Ereignis vom 20. Februar 2020 bedingten richtunggebenden strukturellen pathologischen Veränderungen hätten dokumentiert werden können.